Notruf 112

Email: feuerwehr@ff-harxheim.de

Haben Sie eigentlich Rauchmelder zu Hause?

 

Wenn ja, dann ist das sehr gut, wenn nein, dann sollten Sie hier weiterlesen. Wir möchten Ihnen kurz erklären, warum und wo Sie Rauchmelder haben sollten.

Die größte Gefahr, die bei einem Wohnungsbrand für das Leben der Bewohner besteht, geht nicht vom Feuer selbst aus, sondern vom Brandrauch. Die Rauchgase bestehen aus einer Vielzahl giftiger Stoffe. Bereits wenige Minuten im Brandrauch können genügen, einen Menschen zu töten. Besonders gefährlich ist der Rauch nachts, wenn die Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses schlafen. Dann bemerken sie die Gefahr nicht. Denn Brandrauch weckt nicht auf – er tötet heimlich. Etwa 80 Prozent der rund 600 Menschen, die in Deutschland jährlich Opfer eines Brandes werden, sterben an Rauchvergiftung.

Rauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr. Deutlich bevor bei einem Entstehungsbrand gefährliche oder gar tödliche Rauchgaskonzentrationen entstehen können, warnen die Geräte mit einem durchdringend-lauten Ton. Der Alarm weckt gefährdete Personen auch im Tiefschlaf und so können sie sich im Fall des Falles rechtzeitig in Sicherheit bringen.

Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder!

Verwenden Sie nur optische Rauchmelder und achten Sie beim Kauf eines auf die Qualität des Geräts. Die Feuerwehr empfiehlt VdS- geprüfte Melder mit einer Batterie, die über eine Lebensdauer von mehr als 5 Jahren verfügen. Ein zuverlässiger Rauchmelder ist schon für unter 25 Euro im Elektro- und Sicherheitsfachhandel oder bei Brandschutzfirmen erhältlich. Das VdS-Prüfzeichensteht für Sicherheit und Qualität. Achten Sie auf Rauchmelder, die dieses Zeichen tragen.

Rauchmelderpflicht in Wohnungen

Rheinland-Pfalz hat als erstes deutsches Bundesland die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern im Wohnungsneubau eingeführt und die Pflicht im Jahr 2007 erweitert. In der aktuellen Landesbauordnung heißt es im § 44 (8): „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.“ Die Übergangsfrist ist 2012 ausgelaufen. Seitdem sind Rauchmelder in jeder Wohnung in Rheinland-Pfalz Pflicht.

Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Rauchmelder finden Sie hier Link zu Rauchmelder retten Leben

Welcher Rauchmelder ist der richtige? Informationen über Qualitätsrauchmelder finden Sie hier: Informationen über Qualitätsrauchmelder

 

 

Suche

Besucherzähler

Heute 43

Gestern 53

Woche 338

Monat 1051

Insgesamt 173200

Kubik-Rubik Joomla! Extensions

Weiter geht es auf Unserer Facebook Seite - funktioniert ohne Anmeldung - einfach Ancklicken

joomla fanbox module joomla

Die Facebookseite unserer Jugendfeuerwehr

facebook like box joomla

Unwetter Vorhersage

© Deutscher Wetterdienst, (DWD)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.